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gesetzliche und private Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist eine grundsätzliche Absicherung in dem Leben jeder Person. In Falle von Unfällen, Krankheiten oder der Mutterschaft hilft diese Versicherung bei der Zahlung der oft hohen Behandlungskosten. Bei der Krankenversicherung, die eine Summenversicherung ist, werden die monatlich bezahlten Beiträge angespart und im Versicherungsfall für die Auszahlung der Kosten genutzt.

In Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungen, die gesetzliche und die private Krankenversicherung.

Infos rund um die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Pflichtversicherung, eine staatliche Verpflichtung für Personen, die über ein niedriges Einkommen verfügen. Dazu gehören beispielweise geringverdienende Angestellte und Arbeitnehmer, Auszubildenden, Bezieher von Lohnersatzleistungen, Pflegerpersonen, Praktikanten, Rentner, Schüler, Studenten, etc. Die Beiträge werden hierbei aufgrund des Einkommens berechnet, prozentual richten sie sich nach dem Lohn. Wer also mehr verdient, der soll auch für die gleichen Leistungen mit höheren Beiträgen rechnen.

Das schreibt das Solidaritätsprinzip vor. Aufgrund des Sachleistungsprinzips, welches eine andere sehr wichtige Grundlage im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist, werden alle Leistungen als Sachleistungen betrachtet und aus diesem Grunde von der Versicherungsgesellschaft selbst bezahlt, Zuzahlungen sollten aber einkalkuliert werden.

Infos rund um die private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) ist im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine ganz freiwillige finanzielle Absicherung, allerdings für die selben Fälle. Sogar die Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung haben die Möglichkeit eine solche Versicherung in Anspruch zu nehmen, wenn sie beispielweise von zusätzlichen Leistungen profitieren möchten, wenn sie wie die Mitglieder der privaten Krankenversicherung behandelt werden möchten. Speziell für diesen Personenkreis gibt es auch eine spezielle Versicherungsform, und zwar die Zusatzversicherung. Zu anderen Versicherungsformen gehören die Teilversicherung und die Vollversicherung, die alle Behandlungskosten übernimmt.

Das Einkommen hat hierbei keinen Einfluss auf die Prämien, die sich eher nach den individuellen Krankheitsrisiken richten, wie Eintrittsalter, Geschlecht, Beruf, gegenwärtiger Gesundheitszustand, beanspruchte Leistungen, Vorerkrankungen, etc. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung umfassen alternative Arzneimittel, alternative Behandlungsmethoden, Physiotherapie mit den zahlungsfreien Massagen, die Psychotherapie, Zahnersatz , kieferorthopädische Behandlungen, Sehhilfen, freie Krankenhauswahl, freie Wahl des Zimmers (Ein- oder Zweibettzimmer) und freie Arztwahl.

Ebenfalls wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden die stationäre Behandlungen als Sachleistungen erbracht und die entstandenen Kosten von dem Versicherer übernommen. Die ambulante Behandlungen sollte der Versicherungsnehmer selbst bezahlen, der die Kosten vom Versicherer später zurückgezahlt bekommt, sogar komplett, wenn selbstverständlich die Verpflichtungen erfüllt wurden.

Krankenversicherung Wechsel

Ein Krankenversicherung Wechsel ist sowohl von der privaten Krankenversicherung in eine andere private Krankenversicherung als auch von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung und umgekehrt durchführbar. Jedoch wird der Wechsel in allen Fällen vom Gesetzgeber geregelt. Ein Wechsel der Krankenversicherung kann für viele Versicherte sehr lukrativ sein. So haben beispielweise Angestellte, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, die Möglichkeit durch einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung von deutlich besseren Leistungen und günstigeren Beiträgen in den privaten Tarifen zu profitieren.

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