Meist halten sich die Probleme beim Wechsel des Stromanbieters in Grenzen, doch manchmal kann es zu Schwierigkeiten kommen, sowohl auf Seiten des alten Energieversorgers als auch beim neuen Lieferanten.
Obwohl Stromversorger zur Durchleitung verpflichtet sind und demnach auch bereits gekündigten Kunden Strom zukommen lassen müssen, kann es vorkommen, dass ein Versorger sich weigert. Die Verbändevereinigung schreibt dies eigentlich vor, doch mithilfe eines Schlupfloches in diesem Vertrag kann man diese Vorlagen umgehen. Denn die Vereinbarung sieht keine verbindliche Regelung vor, zu welchen Bedingungen der Strom durchgeleitet werden muss. Durch die darauf folgenden Verhandlungen kann einiges an Zeit gewonnen werden, während der Verbraucher darunter zu leiden hat.
Aber auch auf Seiten des neuen Stromanbieters kann es Probleme geben. So kann es vorkommen, dass dieser nicht wie vereinbart liefert, manchmal kann der Strom sogar monatelang auf sich warten lassen. Dies kann vielerlei Gründe haben, zum einen sind die Neukunden oftmals noch an den alten Versorger gebunden oder der Netzbetreiber hat zu spät reagiert. Auch die Datenübertragung kann gelegentlich für längere Wartezeiten sorgen. Allerdings besteht niemals eine Gefahr, nicht mit Strom versorgt zu werden, denn der Grundversorger springt im Zweifelsfall immer ein.
Auch als Mieter kann es zu Problemen kommen, wenn man den Stromversorger wechseln möchte. Allerding spielen dafür ein eigener Stromzähler sowie die spezifischen Vertragsbedingungen eine große Rolle. Ohne Genehmigung des Vermieters kann man den Stromanbieter in den meisten Fällen allerdings nicht ohne weiteres wechseln, da dieser als Vertragspartei bei dem aktuellen Stromlieferanten gemeldet ist. Hierbei bietet es sich also an, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.