Beim Erben geht es in der Regel um Geld und für Pietät ist dann meist kein Platz mehr. Leider sind auch heute noch fast 90 Prozent aller Testamente fehlerhaft und die Folge sind oft erbitterte Erbstreitigkeiten.
In Deutschland werden jährlich ungefähr 150 Milliarden Euro vererbt, aber nur jeder Dritte hat vorab geregelt, wer nach seinem Ableben, das Erbe erhalten soll. Viele verlassen sich darauf, dass der Gesetzgeber eine Regelung getroffen hat, ohne zu bedenken, dass dadurch zum Erben avancieren kann, wer eigentlich nicht bedacht werden sollte.
Ein Testament erstellen ist wichtig
Aber auch die, die ihren Letzten Willen testamentarisch festlegen begehen häufig grobe Fehler, wenn sie sich beim Erstellen des Testamentes nicht fachkundig unterstützen lassen, weshalb ein Schutz von Erbvermögen wichtig ist. Deswegen ist es tatsächlich angebracht, sich beim Verfassen des Testamentes entsprechenden fachlichen Rat eines Notars oder Anwalts einzuholen. Vor allem aber muss mit den Irrtümern aufgeräumt werden.
So ist es falsch, zu glauben, dass notarielle Urkunden mehr gelten als handgeschriebene Testamente. Handschriftliche Testamente stehen den notariell Beglaubigten in nichts nach. Gibt es mehrere Testamente, ist immer das zuletzt erstellte Schriftstück, das, was Gültigkeit besitzt. Allerdings gibt es beim handschriftlich verfassten Testament einige Formvorschriften, die einzuhalten sind.
Ein handschriftlich verfasstes Testament darf zum Beispiel nicht am Computer geschrieben, ausgedruckt und nur eigenhändig unterschrieben sein. Es muss vollständig handschriftlich verfasst, unterschrieben und datiert sein. Besteht ein Testament aus mehreren Seiten, sollten auch die Seiten nummeriert sein. Zur sicheren Verwahrung empfiehlt sich die Hinterlegung beim Amtsgericht oder bei einem Notar.
Frei bestimmen, wer Erbe sein soll
Häufig unterliegen Menschen dem Irrglauben, dass sie frei bestimmen können. Zwar gilt in Deutschland die Testierfreiheit, aber nur mit bestimmten Einschränkungen. Erben dürfen nur Menschen oder juristische Personen. Das heißt, wer alles seinem geliebten Vierbeiner vererben möchte, muss in seinem Testament eine Person benennen, die dann wiederum das Vermögen für die Versorgung des Vierbeiners einsetzen muss. Wer hier ganz sicher gehen will, dass das so geschieht, kann einen Testamentsvollstrecker mit der Überwachung betrauen.
Erben müssen nicht unbedingt die Vorgaben des Testaments einhalten
Wenn Erben sich einig sind, können sie sich auch über die Bedingungen des Erblassers hinwegsetzen. Das gilt immer dann, wenn beispielsweise Geschwister erben und beauflagt werden, eine Immobilie nicht verkaufen zu dürfen, oder Geld erst ab einem bestimmten Zeitpunkt verwenden zu dürfen. Sind sich die Erben einig, anders zu verfahren, kann das auch ein Testamentsvollstrecker nicht verhindern.
Wer als Erblasser Wert darauf legt, dass beispielsweise das Elternhaus nach seinem Tod nicht sofort verkauft wird, hat die Möglichkeit, einer anderen ihm nahestehenden Person Wohnrecht zu gewähren, das macht den Verkauf für die Erben vorerst unmöglich.