Es ist eine jahrelange Erfahrung und mittlerweile auch eine richtige Tradition, dass in der Vorweihnachtszeit Spenden gesammelt werden, um damit mildtätige, kirchliche oder gemeinnützige Zwecke zu unterstützen. Die Deutschen zeigen sich bei diesen Aktionen, die häufig auch werbewirksam über das Fernsehen publiziert werden, besonders großzügig.
Spenden von der Steuer absetzen
Bis zu einer bestimmten Höhe sind Spenden von der Steuer in Form von Sonderausgaben absetzbar. Nicht alle Zwecke werden akzeptiert, aber es gibt im Einkommenssteuergesetz eine Liste, in der steht, was als absetzbar anerkannt wird. Viele Institutionen, die solche Zwecke fördern sind auch vom Finanzamt anerkannt und dürfen Spenden entgegennehmen und dafür Spendenbescheinigungen ausstellen. Dabei darf die Zuwendung aber nicht mit einer Gegenleistung verbunden sein, wie das zum Beispiel bei Losen auf einer Wohltätigkeitsgala der Fall wäre.
Um die Spende steuerlich absetzen zu können, verlangt das Finanzamt eine entsprechende Bestätigung. Wer Geld in Sammelbüchsen wirft, wird daher leer ausgehen, auch wenn er zweifelsohne etwas Gutes tut. Fließen Gelder auf ein extra für eine Spendenaktion eingerichtetes Konto, reicht dem Finanzamt häufig der entsprechende Kontoauszug, aus dem die Zahlung hervorgeht. Bei Spenden bis zu 400 Euro reicht der Zahlungsnachweis. Allerdings ist der steuerliche Abzug der Spende in seiner Höhe begrenzt. Abgezogen werden können 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Je höher das eigene Einkommen ist, desto höher ist demzufolge der mögliche Spendenabzug.
Wie ist bei der Steuererklärung zu verfahren
Mit der Steuererklärung müssen die Spendenbescheinigungen beigelegt werden, sobald eine einzelne Spende über 400 Euro liegt. Die Spenden sind immer in dem Jahr abzugsfähig, in dem sie auch gezahlt wurden. Wer also 2009 noch spendet, kann die Beträge mit der Steuererklärung 2009 absetzen. Wirkt sich die Spende steuerlich nicht aus, weil das Einkommen zu gering oder die Spende zu klein war, darf den ungenutzten Betrag vorgetragen werden, sodass die Absetzbarkeit im Folgejahr möglich wird. Wichtig ist dabei nur, dass sie im Jahr der Zahlung auch in der Steuererklärung angegeben wurde.
Weitere Informationen zum Thema Spenden finden Sie hier:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/weihnachtszeit-ist-spendenzeit_000082.html