Für den Erwerb oder den Bau einer selbstgenutzten Immobilie (Eigenheim oder Eigentumswohnung) stellt eine solide kalkulierte und individuell ausgearbeitete Finanzierung das Fundament dar. Nachfolgend werden die wesentlichen Aspekte beleuchtet, die für die Darstellung einer möglichst günstigen Baufinanzierung von Bedeutung sind.
Umfassenden Konditionsvergleich vornehmen
Eine grundsätzliche Frage in der Verhandlung mit Banken und Sparkassen über die Gewährung von Darlehen und deren Konditionen stellt die Höhe der vom Erwerber bzw. Bauherren einzubringenden Eigenmittel dar. Landläufig werden häufig Werte von 20 Prozent Eigenkapital bezogen auf den Gesamtfinanzierungsbedarf genannt bzw. als Untergrenze empfohlen.
Jedoch kann durchaus eine Vollfinanzierung in Abhängigkeit von der Bonität des Darlehensnehmers und der Beschaffenheit des zu finanzierenden Objekts in Betracht kommen, ohne dass dies mit einer höheren Belastung im Vergleich zu Standardkonditionen der Hausbank verbunden wäre. Grundsätzlich, also unabhängig vom Anteil an Fremdkapital, empfiehlt es sich, hierfür spezialisierte Finanzdienstleister im Rahmen des Vergleichs hinsichtlich der besten Konditionen einzuschalten. Hierzu zählen auch Sondertilgungsmöglichkeiten, um die – in der Regel langfristige – Finanzierung flexibel gestalten zu können.
Staatliche Förderung nutzen
Im Rahmen der Gesamtfinanzierung des privaten Wohneigentums sollte generell die Möglichkeit geprüft werden, öffentliche Fördergelder in Anspruch zu nehmen. Maßgeblich stehen hierfür Mittel der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung. Vorrangig zu nennen sind hierbei zinsgünstige Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm. Spezialisierte Finanzdienstleister verfügen ergänzend über die Möglichkeit, diesen Finanzierungsbaustein durch zusätzliche Rabattierung besonders attraktiv und lohnenswert für die Baufinanzierung zu gestalten.
Daneben sollte individuell geprüft werden, inwieweit zusätzlich Fördermöglichkeiten durch die Regelungen der staatlich geförderten Altersvorsorge bestehen und für die Baufinanzierung genutzt werden können. Mit Hilfe der Eigenheimrente (“Wohn-Riester“) wurde die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums ausgeweitet bzw. verbessert.
Es besteht auf diese Weise die Möglichkeit, die staatlichen Altersvorsorgezulagen direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen zu integrieren. Bei den übrigen Formen von Riester-Verträgen (Rentenversicherungen, Fondssparpläne und Banksparpläne) besteht auch weiterhin die Möglichkeit, das angesparte Kapital – anstelle einer lebenslangen Rentenzahlung – förderunschädlich als Einmalentnahme für den Kauf oder den Bau einer selbstgenutzten Immobilie zu verwenden.
Für die Wohn-Riester-Förderung gelten die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge: Förderberechtigt sind, neben Beamten und sonstigen Empfängern von Besoldungsbezügen, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer (ohne Einkommensgrenzen). Wer nicht unmittelbar förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht oder Hausfrauen, wird (mittelbar) begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und anspart. Gekoppelt an den Kindergeldanspruch, werden darüber hinaus von staatlicher Seite Kinderzulagen gewährt.
Da die staatlichen Altersvorsorgezulagen im Rahmen der Finanzierung des selbstgenutzten Wohneigentums direkt als Sondertilgungen einfließen, bewirken sie eine unmittelbare Ersparnis von Darlehenszinsen und führen zu einer schnelleren Entschuldung. Der Abschluss eines Wohn-Riester-Darlehens ist im Vergleich zu den anderen am Markt angebotenen Formen der Riester-Rente somit grundsätzlich vorteilhaft, sofern die Darlehenszinsen die Rendite der alternativen Geldanlage übersteigen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich die finanzielle Belastung einer Baufinanzierung durch einen umfassenden Vergleich der Darlehenskonditionen und die Nutzung staatlicher Fördermaßnahmen wesentlich reduzieren lässt.